Berechtigtes Interesse/ Verarbeitungszwecke:
- Schutz des Eigentums,
- Aufklärung von Vandalismusschäden und Schäden durch z.B. Brandstiftung,
- Schutz von Leben und Gesundheit,
- sowie die Verwendung von Aufzeichnungen als Beweismittel in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren.
Zweck der Rechtsgrundlage:
Wahrnehmung berechtigter Interessen gem Art. 6 Abs. 1 lit. f
EU-Datenschutzgrundverordnung i.V. m. § 4 Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz.
Speicherdauer der Bilddaten:
Die Regelspeicherdauer beträgt 48 Stunden, im Einzelfall verlängert sich die Speicherdauer bis zum Wegfall des angegebenen Zwecks.
Verantwortlich für die Videoüberwachung und Datenschutzbeauftragter:
Jochen Müller, Ginsterweg 58, 33415 Verl (mail@muellernetzwerk.de)
Information nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung bei Videoüberwachung
Hinweise auf die Rechte der Betroffenen:
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen. Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art.17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z.B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z.B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen. Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widersprucheinzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO). Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen. In NRW ist die zuständige Aufsichtsbehörde:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Quelle: https://www.ldi.nrw.de
Information nach § 6b des Bundesverfassungsgesetzes (BDSG)
§6b Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen
(1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie
- zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
- zur Wahrnehmung des Hausrechts
- zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.
(2) Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.
(3) Die Verarbeitung oder Nutzung von nach Absatz 1 erhobenen Daten ist zulässig, wenn sie zum Erreichen des verfolgten Zwecks erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Für einen anderen Zweck dürfen sie nur verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist.
(4) Werden durch Videoüberwachung erhobene Daten einer bestimmten Person zugeordnet, ist diese über eine Verarbeitung oder Nutzung entsprechend den §§ 19a und 33 zu benachrichtigen.
(5) Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
Unser Hintergrund:
In den vergangenen 10 Jahren gab es sowohl bei uns als auch in der gesamten Nachbarschaft wiederholt Fälle von Brandstiftung.
Die Feuer verursachten zum einen die große Angst um Leib und Leben. Zum anden sind erhebliche Kosten aus diesen Schäden entstanden.
Mit dieser Installation der Kameras möchten wir uns schützen.
Sie können unbesorgt sein! Nur relevante Bereiche werden von den angebrachten Kameras erfasst. Das Bildmaterial wird i.d.R. nur im Schadensfall gesichtet und ausgewertet. Auch werden die Bilder nur im Schadensfall an Dritte weitergegeben. Eine weitere Veröffentlichung erfolgt in keinster Weise und das Bildmaterial wird automatisch in einem regelmäßigen Abstand gelöscht. Tonaufnahmen finden gernerell nicht statt.
Wir sind uns sicher, dass Sie dafür verständniss haben.
Das komplette Überwachungssystem wurde am 25.02.2020 und 22.05.2025 vom LDI NRW bezüglich der Aufsicht nach Artikel 55 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679, hier DS-GVO); Videoüberwachung überprüft. Das Ergebnis: „Aus Datenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken…“ wir halten uns an alle DSGVO Vorschriften sehr genau. Sollte etwas nicht stimmen, korregieren wir dies unverzüglich.
Sollten Sie dennoch Fragen haben, sprechen Sie uns gerne persönlich an.
Familie Müller
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Im Juli 2024 Aprill 2025 fanden weitere Sachbeschädigungen statt.
Die montierten Kameras, sowie die Beleuchtung am Grundstückszaun wurden beschädigt.Zudem Wurden die Buchstaben „KZ“ auf den Holzzaun gesprüht.
Die Täteridentifizierung läuft. Auch dieser Vorfall zeigt und bestätigt uns den richtigen Weg zu gehen.